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Was passiert mit meinen Kindern, wenn mir etwas zustösst?

Es fällt niemandem leicht, sich mit dem Gedanken an Krankheit oder Tod auseinanderzusetzen. Für Eltern minderjähriger Kinder ist dies jedoch von zentraler Bedeutung: Wer kümmert sich um die Kinder, wenn Vater oder Mutter – oder beide – ausfallen?

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch bietet mit der sogenannten Sorgerechtsverfügung eine Möglichkeit, frühzeitig und gezielt Vorsorge zu treffen. In diesem Blog erklären wir, was eine Sorgerechtsverfügung ist, wie sie funktioniert – und wie Sie diese korrekt verfassen.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern festhalten, wer im Falle ihres Todes oder eines dauerhaften Ausfalls (z. B. durch Krankheit oder Unfall) die Verantwortung für ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll.

Das Ziel der Sorgerechtsverfügung ist es, das Wohl des Kindes zu schützen – und Unsicherheiten oder Streit innerhalb der Familie zu vermeiden.

Wichtig zu wissen ist, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nicht an den Wunsch der Eltern gebunden ist. Die Sorgerechtsverfügung ist somit für die KESB rechtlich nicht bindend, jedoch berücksichtigt sie die Verfügung, sofern sie mit dem Kindeswohl vereinbar ist (Art. 327c Abs. 2 ZGB und Art. 401 Abs. 2 ZGB).

Was passiert, wenn ein Elternteil stirbt?

Verstirbt ein Elternteil geht die elterliche Sorge in der Regel auf den anderen Elternteil über – sofern dies mit dem Kindswohl vereinbar ist und kein wichtiger Grund dagegenspricht.

Versterben jedoch beide Elternteile, bestimmt die KESB, wer als geeigneter Vormund für das jeweilige Kind eingesetzt wird. Dabei kann auch eine Person ausserhalb der Familie als Vormund ernannt werden. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie die Einsetzung einer fremden Person vermeiden und eine oder mehrere von Ihnen bestimmte Personen vorschlagen, die als Vormund für Ihr Kind infrage kommen.

Wie erstelle ich eine Sorgerechtsverfügung?

Die Verfügung ist einfach zu erstellen. Sie muss

  • schriftlich verfasst sein (auch per Computer möglich, handschriftlich nicht notwendig),
  • Ort und Datum enthalten,
  • von Hand unterzeichnet sein.

Darin sollten Sie:

  • Ihre minderjährigen Kinder mit Namen nennen,
  • die gewünschte(n) Vormundsperson(en) mit vollständigem Namen und Adresse aufführen,
  • optional: eine kurze Begründung, warum Sie die Person wählen.

Die Verfügung kann auch Ergänzungen enthalten, z. B. wer nicht als Vormund infrage kommt.

Wo bewahre ich die Verfügung auf?

Das Original der Sorgerechtsverfügung muss gut auffindbar sein. Nur wenn die Verfügung im Ernstfall bekannt ist und bei der KESB eingereicht werden kann, kann sie auch berücksichtigt werden.

Fazit

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie selbst bestimmen, wer sich im Ernstfall um Ihre Kinder kümmern soll. Sie schaffen damit Klarheit – für Ihre Familie, für Behörden und vor allem für Ihre Kinder.

Die Verfügung ist einfach zu erstellen und kann jederzeit angepasst werden, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert.

Haben Sie Fragen zur Sorgerechtsverfügung und möchten Sie eine solche gemeinsam mit uns aufsetzen? Wir beraten Sie gerne.

Autorin

Larissa Kälin
Rechtsanwältin und Notarin

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Larissa Kälin, Rechtsanwältin und Notarin

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Rechtlicher Hinweis

Der Blog der Grunder Rechtsanwälte AG berichtet über neuere Entwicklungen und wichtige Themen insbesondere im Bereich des Wirtschaftsrechts, des Erbrechts und der KESB / Vorsorge. Die im Blog enthaltenen Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Die Ausführungen sollten nicht ohne spezifische rechtliche Beratung als Grundlage für Handlungen verwendet werden.