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Wenn Minderjährige erben

Wenn minderjährige Kinder erben, wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) involviert. Für einen solchen Fall können Sie vorsorgen.

Überlebender Elternteil erbt nicht

Im Todesfall hat der überlebende Elternteil der KESB ein Inventar über das Kindesvermögen einzureichen. Die KESB wird anschliessend entscheiden, ob allenfalls Massnahmen zum Schutz des Kindesvermögens getroffen werden müssen. Mögliche Massnahmen können namentlich die Verpflichtung des überlebenden Elternteils zur regelmässigen Berichterstattung, aber auch eine Vermögenssperre sein.

Massnahmen werden nur angeordnet, wenn die Interessen des Kindes am Nachlass nicht gewahrt werden oder das Kindesvermögen nicht ordnungsgemäss verwaltet wird. In einfachen Verhältnissen – und sofern der überlebende Elternteil nicht selbst Erbe ist – sind daher oft keine Massnahmen notwendig.

Überlebender Elternteil und minderjähriges Kind erben

In der Regel ist es jedoch so, dass nebst dem minderjährigen Kind auch der überlebende Elternteil erbt. In diesem Fall muss die KESB für das minderjährige Kind einen Beistand für die Erbteilung ernennen. Der überlebende Elternteil kann die Interessen des Kindes am Nachlass nicht mehr frei vertreten, da ein potenzieller Konflikt zu den eigenen Interessen besteht.

Der Beistand wird die Interessen des Kindes im Rahmen der Erbteilung vertreten und dessen Blickwinkel einnehmen. Für sämtliche Angelegenheiten ausserhalb der Erbteilung hat der Beistand keine Kompetenz und der überlebende Elternteil ist nach wie vor entscheidungsberechtigt.

Bestimmung Beistand durch die Eltern

Eltern haben die Möglichkeit vorzusorgen und vorgängig einen Beistand ihres Vertrauens für die Kinder zu bestimmen. Die KESB ist zwar nicht an diese Verfügung gebunden, wird den Wunsch des verstorbenen Elternteils aber berücksichtigen, sofern dies im Interesse des Kindes ist.

Falls Sie Fragen zu einer entsprechenden Verfügung oder rund um das Thema Minderjährige als Erben haben, sind wir gerne für Sie da.

Autorin

Ramona Williner
Rechtsanwältin und Notarin

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Williner Ramona – Rechtsanwältin und Notarin

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Rechtlicher Hinweis

Der Blog der Grunder Rechtsanwälte AG berichtet über neuere Entwicklungen und wichtige Themen insbesondere im Bereich des Wirtschaftsrechts, des Erbrechts und der KESB / Vorsorge. Die im Blog enthaltenen Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Die Ausführungen sollten nicht ohne spezifische rechtliche Beratung als Grundlage für Handlungen verwendet werden.